Entschließt sich der Bauherr, Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umzusetzen, die eine geplante Endenergieeinsparung von mind. 30 % bzw. 50 % bewirken, so hat der Antragsteller des KfW-Förderkredits Anspruch auf eine erhöhte Förderung durch höhere Tilgungszuschüsse. Der Kreditantrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen mit einer Teilnahmebestätigung der dena am Modellvorhaben bei einem frei wählbaren Kreditinstitut gestellt werden.
Antragsfrist
Bitte beachten Sie: Für die Inanspruchnahme der Sonderförderung muss der Antrag bis zum 31.12.2017 gestellt werden!
1. Sonderförderung im Rahmen des dena-Modellvorhabens
Förderkredit mit günstigem Zinssatz und erhöhtem Tilgungszuschuss für Teilnehmer des Modellvorhabens, die 30% bzw. 50% der Endenergieeinsparung nachweisen.
2. Beantragung der Förderung
Wichtig: Stellen Sie den Antrag vor Maßnahmenbeginn bis zum 31.12.2017 über Ihre Hausbank!
- Beantragung des Kredits und der Förderung innerhalb des KfW-Förderprogramms:
219 - KfW-Förderprogramm IKU - Energetische Stadtsanierung - Energieeffizient Sanieren
(die Sonderförderung des Modellvorhabens wird über dieses Programm abgewickelt, auch wenn Sie keine kommunale oder soziale Einrichtung sind.)
- Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Folgende Formulare werden benötigt:
- KfW-Antragsformular
- KfW-Formular "Bestätigung zum Kreditantrag" (Formularnummer 600 000 0056)
- KfW Formular zur Beihilferegelung (entsprechend der gewählten Beihilferegelung: De-minimis-Erklärung oder Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition oder Anlage "Beihilfefähige Investitionsmehrkosten")
- dena-Bestätigung "Teilnehmer des Modellvorhabens" (diese Bestätigung erhalten Sie von der dena)
Wichtig: Geben Sie im Förderantrag an, dass Sie Teilnehmer am dena-Modellvorhaben sind!
3. Berechnung der förderfähigen Investitionskosten (Beihilferegelung)
- Die Förderungen sind nach EU-Recht Beihilfen, die besonderen Regelungen unterliegen.
- Sie als Antragsteller können aus 3 verschiedenen Beihilferegelungen wählen (Je nach Regelung werden die förderfähigen Kosten unterschiedlich ermittelt und führen zu unterschiedlich hohen Fördersummen!)
Weitere Informationen dazu finden Sie im Vortrag der KfW auf unserem 2. Netzwerktreffen in Wiesbaden.
Sie können sich dazu auch persönlich von der KfW beraten lassen. Wir stellen gerne den Kontakt her.
4. Individuelle Beratung für Teilnehmer des dena-Modellvorhabens
- Mitarbeiter der KfW-Bankengruppe stehen für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Sie können sich z. B. beraten lassen, welche Beihilferegelung für Sie am besten geeignet ist.
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an uns.
5. Nachweis der Endenergieeinsparung für erhöhten Tilgungszuschuss
In Ihrem Sanierungsfahrplan legt Ihr Energieberater dar, mit welchen Maßnahmen Sie das Einsparziel von 30 % bzw. 50 % der Endenergie erreichen können. Wenn Sie sich für eine Umsetzung entscheiden, so können Sie von den erhöhten Förderkonditionen profitieren (z. B. 10 % anstatt 5 % Tilgungszuschuss bei Einzelmaßnahmen).
Innerhalb von 3 Monaten nach Umsetzung der Maßnahmen reichen Sie einen Abschlussbericht bei uns ein, in dem Sie die umgesetzten Maßnahmen beschreiben (Vorlage wird von der dena bereitgestellt). Die dena prüft den Bericht und stellt eine Bestätigung als Nachweis für die KfW aus.
Hinweis: Unabhängig davon müssen Sie den programmgemäßen Einsatz der Fördermittel gegenüber der KfW nachweisen (Formular „Bestätigung nach Durchführung“).



